Karneval - Woher kommt eigentlich die Namensgebung
?
Karneval beginnt bekanntlich am am 11.
November eines jeden Jahres. Höhepunkt der 5.Jahreszeit ist die Woche vor
der Fastenzeit. Stellt man sich vor , das der Begriff "Fastnacht" eigentlich
nur für die Dienstagnacht vor Aschermittwoch steht, wäre es wohl nichts mit
dem närrischen Treiben in jedem Jahr. Wohl kein Fest trägt so viele
unterschiedliche Bezeichnung, sei es sprachbedingt oder auch regional bezogen.
Am weit verbreitesten sind Fastnacht, Fasching und Karneval. Weitere Namen
sind Fasnacht, Fassenacht, Fasteleer, Fasnet, Faslam oder Carneval.
Karneval, lat. "caro" (Fleisch) und "elevare"
(aufheben) = Das Fleisch wegnehmen.
Der Fasching leitet sich ab von der
mittelhochdeutschen Zusammensetzung "vast-schanc", die den Ausschank vor der
Fastenzeit bezeichnet und damit ähnlich wie die anderen Begriffe auf die
bevorstehende Fastenzeit hinweist.
Karneval, Fastnacht, Fasching - Aufgepasst an den
tollen Tagen
Für die einen ist es Fastnacht, die anderen feiern
Fasching, wieder andere nennen es Karneval. Wenn Narren und Jecken wieder ihr
Unwesen treiben ist bei allem Spaß und närrischem Treiben auch Vorsicht
geboten. Denn besonders bei den Rosenmontagsumzügen kommt es immer wieder zu
Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Darauf weisen die deutschen
Versicherer (GDV) und der Versicherungsmakler
René Strauß hin.
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Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs - meist ein
eigenes Festkomitee - können sich mit einer Veranstalter-
Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit
für ihre Haftung aus der Leitung und Überwachung der Veranstaltung versichert.
Auch Schäden, die durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen
(z.B. "Kamellen") entstehen, sind abgedeckt.
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Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer
Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen
Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei "üblichen"
Karnevalsumzügen entstehen können.
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Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der
Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur "umzugsgeeignete" Pferde
eingesetzt werden.
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Zuschauer des närrischen Treibens haften natürlich
für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung
auf.
Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf
alkoholische Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen
lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in
Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des
Kaskoversicherers, außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer
bis zu 5.000 Euro Regress fordern.
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Vorsicht: Pappnasen und Langfinger
Leider haben an den tollen Tagen nicht nur
Pappnasen, sondern auch Langfinger Saison. Schunkelnde Menschenmengen und
übervolle Kneipen sind eben nicht nur für Frohnaturen verlockend. Auch
Taschendiebe haben daran ihre Freude, denn gute Laune und ein kleiner Schwipps
haben oft allzu große Arglosigkeit zur Folge. Deshalb warnt Versicherungsmakler
René Strauß: Wenn mit der achtlos abgelegten Jacke zum Beispiel
ein Autoschlüssel entwendet und dann sogar das betreffende Fahrzeug geklaut
wird, kann die Kaskoversicherung den Schutz wegen grober Fahrlässigkeit
verweigern !
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René
Strauß
Diplom-Betriebswirt (BA), Dozent
für Versicherungsbetriebslehre, Versicherungsmakler
Handy: 0179 / 7738313
Fax&Voicebox: 01212-6-RSTRAUSS =
01212-6-77872877
eMail: info@assekuranz-makler.org
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